Was das Gesetz will
Das Lieferkettengesetz soll Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene entlang der Wertschöpfungskette garantieren. Es geht dabei speziell um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzkriterien.
Für wen gilt es?
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3.000 Mitarbeitenden – ab 2024 bereits ab 1.000 Beschäftigten. Auch nationale und internationale Vertragspartner und Zulieferer mit weniger Mitarbeitenden müssen sich daran halten.
