Zurück zur Übersicht BFSG Barrierefreiheit bei Videos

Was das BFSG ab Juni 2025 verlangt

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind – einschließlich Video-Inhalten auf Websites, in Apps und digitalen Anwendungen.

Was bedeutet das für Videos?

Viele Anbieter setzen bereits auf Untertitel, um Inhalte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen – ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion. Doch: Untertitel allein genügen nicht, wenn es um vollumfängliche Barrierefreiheit im Sinne des BFSG geht.

Zwei weitere Elemente sind entscheidend:

  • Ein ausführliches Transkript, das auch nicht gesprochene Inhalte wie Musik, Geräusche oder Szenenbeschreibungen enthält
  • Eine Audiodeskription, die visuelle Informationen in Sprache übersetzt – insbesondere für blinde oder sehbehinderte Menschen

Die drei Bausteine barrierefreier Videos

Barrierefreiheit ist mehr als Technik – sie ist Kommunikation auf Augenhöhe.
  • Untertitelung (inkl. eingebrannter Untertitel & separater SRT-Datei)
  • Barrierefreies Transkript (inkl. Szenenbeschreibungen & auditiver Hinweise)
  • Audiodeskription (gesprochene Beschreibung visueller Inhalte)

Warum sich Barrierefreiheit immer lohnt

Auch wenn das BFSG zunächst nur bestimmte Branchen betrifft: Barrierefreiheit schafft Mehrwert – für alle. Viele Nutzer*innen profitieren von alternativen Darstellungsformen: Beim Pendeln, in lauter Umgebung, beim parallelen Lesen oder schlicht aus persönlicher Präferenz.

Darüber hinaus ist digitale Barrierefreiheit ein starkes Signal für Verantwortung, Modernität und Nutzerorientierung. Sie steigert die Reichweite, verbessert die Usability – und zahlt positiv auf Ihr Image ein.

Unser Angebot: barrierefreie Videoaufbereitung aus einer Hand

Wir unterstützen Unternehmen, Organisationen und Institutionen bei der professionellen Umsetzung barrierefreier Videoinhalte – flexibel, hochwertig und auf Wunsch im Komplettpaket:

  • Erstellung professioneller Untertitel (inkl. SRT-Dateien, DE & EN)
  • Verfassen ausführlicher Transkripte mit visuellen Szenenbeschreibungen
  • Produktion von Audiodeskriptionen mit KI- oder menschlicher Sprecherstimme
  • Beratung zur BFSG-Konformität und zur Einbindung auf Ihrer Website
Barrierefreie Kommunikation ist keine Pflichtübung – sie ist ein Statement.
Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem Projekt. Sprechen Sie uns an.

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