explainity education-project, Mai 2020 "Kurzarbeit“

06. Mai 2020

Das Corona-Virus treibt weltweit sein Unwesen. In Deutschland haben sich bereits über 160.000 Menschen infiziert (Stand 05.06.20). Wer krank ist, bleibt für gewöhnlich der Arbeit fern. Nun ist es aber so, dass viele Unternehmen ihre Türen (vorübergehend) geschlossen haben, auch wenn die Arbeitnehmer*innen nicht krank sind. Laut der Auflagen der Bundesregierung und Ländern, müssen die nämlich für eine bestimmte Zeit ihre Arbeit einstellen. Alles im Sinne des Ausspruchs „flatten the curv“.

Von der Kurzarbeit kann die gesamte Belegschaft betroffen sein oder auch nur einzelne Abteilungen. Arnold (Protagonist des Filmes) muss zum Beispiel seine Arbeit vorübergehend komplett niederlegen. Für ihn bedeutet das, dass er weiterhin seinen Job behalten kann, dafür allerdings auf einen Teil seines Gehaltes verzichten muss.


In der Corona-Krise hat die Bundesregierung folgende Besonderheiten für die Kurzarbeit beschlossen:


1. Damit Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, müssen nicht wie zuvor mindestens ein Drittel der Belegschaft von einer Arbeitszeitkürzung betroffen sein. Jetzt reichen schon zehn Prozent aus.


2. Die bisher vom Arbeitgeber allein getragenen Sozialversicherungsbeiträge werden je nach Fall nun vollständig oder teilweise vom Staat übernommen.


3. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit haben während der Krise Anspruch auf Kurzarbeitergeld.


4. In Planung: Erhöhung der Bezüge von 60 % auf 80% für Kinderlose; und von 67% auf 87% für Beschäftigte mit Kinde(rn).


Den Film finden Sie in unserem YouTube-Kanal.

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Den Sprechertext können Sie sich unter dem Reiter: education-project --> Transkripte herunterladen.

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